Die Gemeinde Glarus Süd hat aufgrund der ereignisbezogenen Gefahrenkarte und der Risikobetrachtung Wagenrunse auch für drei Liegenschaften am Berg mit insgesamt vier Gebäuden ein Nutzungsverbot und eine Abbruchverfügung erlassen. Der Rückbau ist aus sicherheitstechnischen Gründen notwendig.