Zur Gemeindeversammlung von Glarus Nord

Fehler ausbügeln – TBGN, Gemeinderat und GPK sind gefragt. (Foto: FJ)

An der Gemeindeversammlung von Glarus Nord vom Freitag, 20. November, wurde der Rechnungsabschluss des letzten Jahres der tbgn beraten. Neben der Rechnungsgenehmigung stellte der Gemeinderat zusätzlich den Antrag die Gemeindeversammlung solle eine zusätzliche Gewinnablieferung von CHF 500'000 zu Gunsten der Gemeinde beschliessen. Während der Rechnungsabschluss nicht zu reden gab, war die zusätzliche Gewinnabschöpfung umstrittener und wurde schlussendlich von den anwe­sen­den Bürgerinnen und Bürgern abgelehnt.

Im Nachgang zu diesem Traktandum möchte ich zwei Punkte gegenüber einer breiteren Öffentlichkeit kommentieren. Auch wenn die Technischen Betriebe wie auch die Alters- und Pflegeheime im Kanton zu öffentlich-rechtlichen Anstalten umgewandelt wurden, so sind sie weiterhin im Eigentum der Gemeinde und als solches gehören diese Unternehmen den Bürgerinnen und Bürgern. Ein Antrag seitens des Gemeinderats für eine zusätzliche Gewinnabschöpfung ist legitim. Dass gewisse Herren jedoch sogar mit einer Stimmrechts­be­schwer­de drohten, ist schwer verständlich. Wenn der Souverän sich für eine zusätzliche Ausschüttung entschieden hätte, wäre es meiner Meinung nach sein gutes Recht gewesen. Trotzdem erachte ich den Entscheid als richtig, da damit zukünftig Über­schüsse nach den neuen Grundsätzen verteilt werden. Die Kunden kommen bei einem guten Jahresabschluss in den Genuss von tieferen Stromtarifen.

Weit mehr Runzeln auf meine Stirn gezaubert haben jedoch zwei Aussagen von Personen mit wichtigen Chargen in der Gemeinde. Mehrere Votanten bemerkten, dass die Geschäfts­prüfungs­kom­mission den Antrag für eine zusätzliche Gewinnverwendung nicht in ihrem Bericht thematisierte. Worauf der neugewählte GPK-Präsident zur Aussage gezwungen war, mitzuteilen, dass die GPK nicht vorgängig über diesen Antrag informiert war und somit diesen auch nicht kommentieren konnte. Diese Aussage wiederum führte zur Entgegnung seitens des Gemeindepräsidenten, dass die GPK sehr wohl den Antrag erhalten habe. Welche Aussage ist richtig? Richtig ist (oder eher falsch), dass so etwas nicht sein sollte oder nicht sein darf, und so hoffe ich, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darüber informiert werden, wer was gewusst hat.

Thomas Tschudi-Plaz, Landrat, Näfels

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