Corona – Wie weiter?

Die Landsgemeinde gibt es im 2020 nicht. (pd.)

Vor etwas mehr als einem halben Jahr wurde der Lockdown in der Schweiz Tatsache. Ein Virus hatte die Welt und mit ihr die Schweiz in den Bann gezogen. Neben deutlichen Folgen für Mensch, die Wirtschaft und schlussendlich auch für das politische Leben. An diese Stelle möchten wir seitens der SVP den Mitmenschen Trost spenden, welche persönliche Schicksalsschläge zu verarbeiten haben.

Bekanntlich befand sich die Welt, die Schweiz und auch das Glarnerland in einer Ausnahmesituation, welche schnelles Handeln erfordert hat. Dieses schnelle und teilweise auch unbürokratische Handeln ging teilweise auf Kosten der Demokratie. Genau um diese Demokratie gilt es von nun an wieder Sorge zu tragen. Dies umso mehr als dass sich viele Bürgerinnen und Bürger vermehrt kritisch zu den aktuellen Entscheidungsprozessen zeigen.

Im Glarnerland kennen wir direktdemokratische Prozesse in einer fast beispielslosen Ausprägung. Die dem Coronavirus zum Opfer gefallene Landsgemeinde reisst diesbezüglich eine grosse Lücke und eine unangenehme Unsicherheit. Zum einen müssen wir die nötigen Schritte einleiten, um vor zukünftigen weiteren Eventualitäten gewappnet zu sein, zum anderen gilt es aus den aktuellen Vorkommnissen die richtigen Schlüsse zu ziehen.

Die heute Mittwoch durch den Landrat zu beratende Vorlage im Traktandum 3 «Landsgemeinde 2020: Beschlussfassung des Landrates anstelle der Landsgemeinde» ist mit höchster Umsicht- und Weitsichtigkeit zu beurteilen. Aus diesem Grund stellt die SVP-Landratsfraktion die folgenden Anträge im Landrat .

«Dringlich» und nur «dringlich»

Die SVP beantragt nur jene Geschäfte durch den Landrat behandeln zu lassen, welche dem «Dringlichkeitsaspekt» genügen. So ist explizit auf eine Beratung und Behandlung der «Änderung des Steuergesetzes» und der «Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege» zu verzichten. In diesen beiden Vorlagen kommt auch der Regierungsrat grundsätzlich zum Schluss, dass die Dringlichkeit nicht gegeben ist.

Somit beantragt die SVP lediglich den Steuerfuss festzusetzen, die Anpassungen zum Geldspielgesetz sowie den Beitritt zum Geldspielkonkordat und die dazu- gehörige Vereinbarung zu behandeln.

Ausnahme im historisch Unbestrittenen

Auch wenn die Dringlichkeit bei den Wahlen der neuen Frau Landammann und des neuen Landesstatthalters nicht vollumfänglich als gegeben betrachtet werden kann, erachtet es die SVP als unproblematisch und sinnvoll, die Wahlen befristet durch den Landrat vorzunehmen. Diese Wahlen gelten als unbestritten, was auch aus der Historie belegbar ist und dem Turnus entspricht.

Bereit für die Zukunft

Die SVP Landratsfraktion behält sich die Möglichkeit vor, über die Einreichung einer Motion die Einberufung einer ausserordentlichen Landsgemeinde zu verlangen.

Die direktdemokratischen Rechte der Glarnerinnen und Glarner sind so schnell wie möglich wiederherzustellen. Hierbei möchten wir die Regierung beauftragen, sobald die pandemische Lage dies zulässt, die im September abgesagte Landsgemeinde nachzuholen. Neben dem zu eliminierenden Machtvakuum, ist es auch erstrebenswert, durch das Vorziehen einer ausserordentlichen Landsgemeinde den Traktandenüberhang möglichst schnell abzuarbeiten und eine «Überfrachtung» der Landsgemeinde von 2021 zu verhindern. Gute Entscheidungsfindungen benötigen die nötige Zeit um im Ring zu Glarus zu Raten, Mindern und Mehren. Nur so entstehen breitabgestützte Entscheidungen zum Wohle von Land und Lüüt.

Weitblick – Entwicklung für eine mögliche Eventualität

Auch wenn die SVP es als eher unwahrscheinlich erachtet, dass noch über längere Zeit keine Chance für eine Durchführung einer Landsgemeinde bestehen sollte, erachtetet es die Volkspartei als immens wichtig, mögliche Anpassungen an den demokratischen Rechten so vorzunehmen, dass wir der Landsgemeinde keinen Schaden zuführen. Mögliche Änderungen sind somit auf deren Verträglichkeit zur weiteren Sicherung der Landsgemeinde zu untersuchen.

pd.

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