Landrat Marti vollständig entlastet

Nach nationaler Medienschlacht vollständig rehabilitiert: Landrat Jacques Marti. (Foto: zim)

Mit Verfügung vom 7. Februar hat der ausserordentliche Staatsanwalt Dr. iur. Maurus Eckert eine Einstellungsverfügung in der Strafsache Jacques Marti, Diesbach, erlassen. Diese sollte mittlerweile rechtskräftig sein. Damit wurde Marti in allen Straftatbeständen vollumfänglich entlastet.

Die anderen in der Öffentlichkeit bekannten Straftatbestände Amtsmiss­brauch und Verletzung von Berufs­geheimnissen spielten im Verfahren keine Rolle, da Jacques Marti in seiner Funktion als amtlicher Verteidiger kein Beamter im Sinne des Straf­gesetzbuchs ist und sämtliche Handlungen im Einverständnis seines ­Klienten erfolgten und somit auch ­weder eine Verletzung des Berufs- noch des Amtsgeheimnisses vorliegen konnte.

Vorgeworfen wurde Jacques Marti, dass er in einer Strafuntersuchung wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz in seiner Funktion als amtlicher Verteidiger Akten weitergegeben habe und damit weitere Beschuldigte begünstigt zu haben. Konkret ging es darum, dass Jacques Marti im Auftrag seines Klienten, welcher sich zum damaligen Zeitpunkt in Untersuchungshaft befand, Akten, die von der Staatsanwaltschaft nicht mit einem Vertraulichkeitsvorbehalt gekennzeichnet waren, an den Arbeitgeber des Klienten weitergeleitet hatte, um diesen zu ersuchen, eine für den Klienten positive Bestätigung auszustellen. Leider gelangten via diesen Arbeitgeber die Akten an weitere Beschuldigte. Als die Kantonspolizei dies feststellte, erstattete sie Anzeige, worauf alle Staatsanwälte des Kantons Glarus in den Ausstand traten und Dr. iur. Maurus Eckert als ausserordentlicher Staatsanwalt eingesetzt wurde.

Einstellungsverfügung da
Eckert hält in seiner Einstellungs­verfügung fest, dass Jacques Marti keinen Straftatbestand erfüllt hat und dass im Falle einer Anklage zweifellos von einem Freispruch ausgegangen werden müsste. Marti zeigte sich froh, dass die Angelegenheit nun abgeschlossen ist, auch wenn er zu ­keinem Zeitpunkt davon ausgegangen sei, dass es zu einer Anklage komme. Ein negativer Nachgeschmack bleibe allerdings schon.

Marti sagt: «Ob der Ausstand aller Staatsanwälte gerechtfertigt war, sei dahingestellt.» So argumentierte die Staatsanwaltschaft in ihrem Ausstandsgesuch unter anderem, dass er in seiner Funktion als Präsident der GPK Druck auf die Staatsanwaltschaft ausüben könnte. Marti dazu: «Wer so argumentiert, braucht eigentlich eine Lektion in Sachen Staatskunde.»

Nicht notwendig war die öffentliche Bekanntmachung über die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwalts, welche hätte vermieden werden können. Dann hätte das Untersuchungsverfahren wie bei ­jedem anderen Beschuldigten unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden können. «Allerdings», so Marti, «ist auch klar, dass man, wenn man ein lauter und unbequemer Kritiker des Regierungsrates ist, nicht mit dessen Nachsicht rechnen darf.»

Auch unverständlich sei – so Marti – das Verhalten der Staatsanwaltschaft des Kantons Glarus (nicht des ausserordentlichen Staatsanwalts), welche nach dem Vorfall jegliche Kommunikation verweigerte und nur noch über Verfügungen arbeitete. «Das ist in ­einem Kanton wie dem Kanton Glarus eher ungewöhnlich. Die Staats­anwaltschaft hat seit der Revision der Strafprozessordnung eine enorme Entscheidkompetenz vor allem bei niederschwelligen Delikten.» Darum sei es – so Marti – auch wichtig, dass sich Beschuldigte bei fraglichen Entscheiden entsprechend wehren. Dies komme offenbar bei manchen bis­herigen Staatsanwälten nicht gut an.

Seit Juni 2017 vergab die Staats­anwaltschaft amtliche Verteidigermandate an Jacques Marti vorbei an nicht gewählte Verteidiger. Für Jacques Marti ist diese Angelegenheit nun abgeschlossen, und er freut sich darauf, seine Funktion als amtlicher Verteidiger weiterhin auszuführen. eing./Redaktion

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