Informationsveranstaltung für die Landwirtschaft zu Fragen wie Betriebsführung im Notfall

Rund 50 interessierte Landwirte und Landwirtinnen trafen sich in Luchsingen. (Foto: Barbara Bäuerle-Rhyner)

Zusammen mit der Abteilung Landwirtschaft lud der landwirtschaftliche Beratungsdienst des Plantahofs, vertreten durch Gion Michel, die Glarner Bauern und Bäuerinnen zur regionalen Informationsveranstaltung in Luchsingen ein.

Nebst der Strukturdatenerhebung oder den Änderungen in der Direktzahlungsverordnung machte Michel auf die Wichtigkeit breit abgestützter Betriebskenntnisse aufmerksam.

Flächenmutationen
Bevor Jasmin Vogel vom Amt für Landwirtschaft die Strukturdatenerhebung erläuterte, stellte sich ihre neue Mitarbeiterin, Jessica Deuber, den rund fünfzig Anwesenden vor. Seit Sommer 2023 ist sie als landwirtschaftliche Sachbearbeiterin in Glarus für die Bereiche Direktzahlungen, Pacht- und Bodenrecht zuständig. «Ich werde keine Flächenänderungen mehr nach dem 1. Mai machen» betonte Jasmin Vogel die Einhaltung der Frist. Ueli Baer verschaffte einen Überblick über die Biodiversitätsförderflächen. Dabei verwies er auf die Seite agrinatur.ch. Auch die stichwortartigen Zusammenfassungen der Direktzahlungen via blw.ch (Bundesamt für Landwirtschaft) empfahl er als regelmässig aktualisierte Nachschlagewerke.

Agrarpolitik
Die Leistungsvereinbarung für die landwirtschaftliche Beratungstätigkeit des Kantons Glarus mit dem Plantahof wurde für vier Jahre verlängert, berichtete der im Glarnerland geschätzte Berater Gion Michel mit Freude. Ob das Jubiläum «30 Jahre Direktzahlungen» ein Grund zum Feiern oder eher Überdenken sei, werde momentan politisch heiss diskutiert. Auf das Jahr 2024 gibt es Verschiebungen bei den Versorgungssicherheitsbeiträgen sowie Kürzungen bei den Biodiversitätsbeiträgen. Diese führen dazu, dass die Qualitätsstufe 1 der BFF beitragstechnisch normalen Wiesen gleichgestellt ist. Durch Vorweisung eines einzelbetrieblichen Herdenschutzkonzeptes kann auf Sömmerungsbetrieben ein zusätzlicher Herdenschutzbeitrag von 250 Franken pro Normalstoss beantragt werden. «Die Umsetzung ist vor allem bei Kälbern relativ schwierig, diese müssten jeweils nachts eingestallt werden» so Gion ­Michel über den Beitrag für die Tierkategorien Schafe, Ziegen und Rinder bis 365 Tage. Im Weiteren sensibilisierte der Fachmann über die künftig scharf angeschaute Nährstoffbilanz. In dieser werden die unter das Schleppschlauch-Obligatorium fallenden Flächen dem Stickstoff angerechnet.

Wer kann den Betrieb im Notfall führen?
Zum Schluss nahm sich Gion Michel Zeit für ein wichtiges Thema. Dazu erzählte er die wahre Geschichte einer Bauernfamilie, die durch einen Unfall des Vaters plötzlich mit unzähligen Herausforderungen konfrontiert wurde. Fragen wie: «Wer weiss über die wichtigsten Dinge Bescheid?» und: «Könnte jemand den Betrieb praktisch und vor allem administrativ in einer schwierigen Situation führen?», sollten sich die Betriebsleiter daher regelmässig stellen.

Barbara Bäuerle-Rhyner

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