Landsgemeinde des Kanton Glarus

Traktandum 11, Memorialsantrag «Veranlagung von Runsenkorporationsmitgliedern»

Unter dem oben erwähnten Traktandum, ist im Memorial zur Landsgemeinde vom 07.05.2023 wird prominent der versuchte Rückzug des Memorialantrages durch den Antragsteller erwähnt.

Allerdings wollte die Antragstellerin «nicht um das Wissen der regierungsrätlichen Beurteilung des Anliegens» zurückziehen, sondern infolge von Zusagen seitens des Departements des Innern und der Korporationsaufsicht an einer Besprechung vom 05.Oktober 2022.

Untenstehend der Brief an den Regierungsrat den die Antragstellerin betreffend des Rückzuges des Memorialantrages gesandt hatte. Darin sind die Beweggründe der Antragstellerin klar ersichtlich.


Memorialantrag zur Veranlagung von Runsenkorporationsmitgliedern vom 24.03.2021

Sehr geehrte Frau Landammann, sehr geehrte Herren Regierungsräte

Hiermit ziehe ich den Memorialsantrag unter den folgenden Bedingungen zurück.

An einer Sitzung vom 5. Oktober 2022, mit der Frau Landamman und dem Chef der Korporationsaufsicht Herr Walter Züger im Beisein von Landrat Reto Glarner, Landrat Mathias Vögeli, und Vertreter von den Runsenkorporationen Matt Werner Stauffacher und Diesbach Balz Dürst und mir als Präsident der RUKO Rüti und Antragsteller wurden folgende Aussagen von Seiten der Korporationsaufsicht gemacht.

  • Der Memorialantrag kommt vor die nächste Landsgemeinde.
  • Bei einer Annahme des Antrages, sei dessen Umsetzung aber sehr schwierig.
  • Der Zeitpunkt des Memorialantrages sei sehr ungünstig, da in der nächsten Legislatur des neue Wasserbaugesetz beraten und genehmigt werden soll.
  • Die Abänderung des EG ZGB wäre infolge des Zeitpunktes sehr ungünstig, da dies mit dem neuen Wasserbaugesetz wieder geändert werden müsste.

Herr Walter Züger hat auf Anfrage von Fritz Tresch eingewilligt, dass die jetzt gängige Praxis der Veranlagung der Liegenschaftsbesitzer bis zur Einführung des neuen Wasserbaugesetzes geduldet werde. (Waffenstillstand bis zur Einführung des neuen Wasserbaugesetzes). Dies gilt für alle RuKo’s im Glarus Süd.

Wir gehen davon aus, dass dies auch für den neuen Stelleninhaber von Walter Züger Gültigkeit hat. Unter diesen Umständen und wenn dieses Schreiben so akzeptiert wird und keine Korrektur in den nächsten 10 Tagen erfolgt, ziehe ich den Memorialantrag zurück.

PS: Die Gefahrenkarte vor allen Massnahmen haben wir (RuKo Rüti) in Auftrag gegeben.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüssen

Fritz Tresch


Da der Antrag nicht mehr zurückgezogen werden konnte, wird die Antragstellerin den Memorialantrag an der Landsgemeinde verteidigen.

Fritz Tresch
Präsident der Runsenkorporation Rüti

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