Heute um 19 Uhr auf GlarnerRing.ch: Podium zum CO2-Gesetz

Hauptprobe zum GlarnerRing (von links): Pia Wertheimer, Ernst Willi, Urs Brütsch. Ab 19 Uhr auf www.glarnerring.ch (Foto: FJ)

So oder so wird das neue CO2-Gesetz das Leben in vielen Bereichen verändern. Um sich schnell und kompakt dazu zu informieren, reicht eine Stunde. Von 19 bis 20 Uhr geht es heute, 17. Mai, online auf www.glarnerring.ch zur Sache. Fragen erwünscht.

Schaffen wir es, in den nächsten 30 Jahren den CO2-Ausstoss so zu reduzieren, dass das Weltklima sich erholt? Oder ist das ganze CO2-Gesetz einfach eine teure staatliche Umverteilungsaktion? Darüber sind sich Befürworter und Gegner dieser Vorlage nicht einig. Die Affiche für den 1. GlarnerRing von Fridolin Druck und Medien und der Nimbus AG stellt prominente Befürwortende und Gegner aus dem Glarnerland in einem Informations- und Diskussionspodium einander gegenüber. Auf der Pro-Seite treten Ständerat Mathias Zopfi aus Engi und Landrätin Susanne Elmer Feuz aus Ennenda. Beide waren auch bei der Beratung des neuen Energiegesetzes im Landrat dabei – dieses kommt voraussichtlich im September an die Landsgemeinde. Es können also auch Fragen zum neuen Glarner Energiegesetz gestellt werden. Auf der Contra-Seite treten der Präsident der Jungen SVP Roman Zehnder, Mollis, und der Präsident des Autogewerbeverbandes der Schweiz Sektion Glarus (AGVS) Edwin Koller, Näfels, an. Als Moderatorin wird Pia Wertheimer, Journalistin bei der SonntagsZeitung aus dem Haus Tamedia, die Diskussion leiten und die telefonischen Fragen der Zuschauenden einfliessen lassen. Zudem können die Zuschauenden im Verlauf des Livestreams zu verschiedenen Fragen voten – die Resultate werden im kommenden Fridolin vom Donnerstag, 20. Mai, detailliert präsentiert.

Ein paar Fakten zum CO2-Gesetz
Bis 2030 will die Schweiz ihren Ausstoss von klimaschädlichem CO2 gegenüber dem Wert von 1990 halbieren und gemäss Pariser Klimaabkommen mindestens drei Viertel dieser Reduktion im Inland erreichen. Dazu schnürte der Bundesrat das CO2-Gesetz, gegen das ein Komitee von Verbänden – darunter der ACS und Swissoil – das Referendum ergriff, nun kommt die Vorlage am 13. Juni vors Volk. Soviel, so klar.

Abgaben und Umverteilung
Als wichtigste Massnahmen sieht das neue Gesetz Klimaabgaben auf Flugtickets und bei Geschäfts- und Privatjets pro Flug vor. Die CO2-Abgabe auf Heizöl soll von 120 Franken pro Tonne CO2 auf 210 Franken pro Tonne angehoben werden, wenn der CO2-Ausstoss nicht im erhofften Ausmass sinkt. Künftig kann zudem eine Abgabe von bis zu 12 Rappen pro Liter Treibstoff erhoben werden, heute sind es 5 Rappen. Von 2021 bis 2024 dürfen neu in Verkehr gesetzte Personenwagen im Schnitt höchstens 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen. Ab 2025 soll dieser Wert nochmals um 15 Prozent gesenkt werden, ab 2030 sollen die Werte dann 37,5 Prozent tiefer sein als noch 2021. Bei Lieferwagen sind ab 2021 maximal 147 Gramm CO2/km erlaubt, danach folgt eine weitere Reduktion. Neubauten dürfen künftig kein CO2 mehr ausstossen. Wenn in einem bestehenden Gebäude die Heizung ersetzt wird, gilt zudem eine Obergrenze für den CO2-Ausstoss.

Ein Drittel der CO2-Abgaben und maximal die Hälfte der Flugticket-Abgabe fliesst in einen Fonds, mit dem z.B. Ladestationen für Elektroautos oder Fernwärmenetze gefördert werden und der Hauseigentümer beim Einbau neuer Heizungen sowie Bergregionen, Städte und Gemeinden bei «der Bewältigung des Klimawandels» unterstützt. Mehr als die Hälfte des Geldes soll an die Bevölkerung zurückfliessen – mittels Gutschriften über die Krankenkassenprämie.

Kantonales Energiegesetz
Ebenfalls zur Abstimmung – an der kommenden Landsgemeinde vom September – steht das kantonale Energiegesetz, das verschiedene Neuerungen vorsieht. Neu muss ein bestimmter Anteil der von einem Gebäude benötigten Energie auf der Parzelle selbst produziert werden. Dies dürfte vor allem mit Fotovoltaikanlagen geschehen. Eine Befreiung von der Pflicht zur Eigenstromerzeugung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, bedingt jedoch eine Ersatzabgabe oder eine Ersatzinvestition. Neu muss bei einem Ersatz einer mit Heizöl oder Erdgas betriebenen Heizung (Kesselersatz) 10 Prozent des Energiebedarfs mit erneuerbarer Energie gedeckt oder im gleichen Umfang eingespart werden, wenn weiterhin ein fossiler Energieträger eingesetzt werden soll. Zudem müssen die Heiz- und Warmwasserkosten in Gebäuden verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Zu all diesen und zu weiteren Punkten informiert der GlarnerRing vom Montag, 17. Mai, um 19 Uhr. Also nichts wie hin und auf www.glarnerring.ch mit dabei sein.

FJ

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