Allgemeine Leserbriefe

An der Gemeindeversammlung Glarus Nord vom Freitag, 22. November, wird unter Traktandum 26 endlich ein Reglement über den Hochwasserschutz vorgelegt. Im Finanzplan der unter Traktandum 19 behandelt wird, sind drei Projekte mit einer Bruttoinvestition vom 16 Mio. Franken aufgeführt. Rauti Niederurnen (bis Näfels), Weiherwies-Rosenbord und Rüfirunse Oberurnen. Das vorgelegte Reglement ist mit 12 Seiten deutlich umfangreicher als das Reglement von Glarus Süd oder Korporationsstatuten, die meist auf 2–5 Seiten Platz finden. Damit wir Bürger das auch sicher verstehen, ist auf der Homepage – www.glarus-nord.ch – ein erläuternder Bericht im Umfang von 21 Seiten verfügbar. Der umfangreiche Lesestoff verfehlt aber ein wichtiges Ziel. Nach der Lektüre ist für den Stimmbürger nicht klar, was es für ihn bedeutet.

Weshalb wird ein so kompliziertes Reglement der Gemeindeversammlung unterbreitet, ohne dass dazu vorgängig eine Information für Betroffene oder eine öffentliche Mitwirkung gemacht wurde? Mit den drei obenerwähnten Projekten könnten es über 500 Grundeigentümer betreffen. Für allerlei Ideen und Nord-Projekte werden workshops und Infoveranstaltungen gemacht. Für dieses Geschäft mit konkreten Auswirkungen auf eine stattliche Anzahl Stimmbürger und Grundeigentümer wird das (bewusst?) ausgelassen.

Falls sich aus den Antworten des Gemeinderates an der Infoveranstaltung vom 13. November Abklärungsbedarf ergibt, ist es leider für Korrekturen zu spät. Das Geschäft müsste zurückgewiesen werden. Fragwürdig ist auch der Umgang mit den Bach- und Wuhrkorporationen. Mit dem Vorschlag des Gemeinderates werden Umstände geregelt, die nicht notwendig sind. Die Aufsichtsstelle für Korporationen ist beim Kanton, der diese Aufgabe seit einigen Jahren aktiv angeht. Wenn der Gemeinderat Regelungen aufstellt, wäre es auch hier begrüssenswert den Kreis, der Betroffenen zu informieren oder mitwirken zu lassen.

Sehr speziell ist der Art. 19 Abs. 3. Die Formulierung erinnert sehr stark an den Memorialsantrag der Gemeinderäte, der an der Landsgemeinde 2018 deutlich verworfen wurde. Wird hier via Reglement versucht, dem Gemeinderat eine Kompetenz zu geben, welche die Landsgemeinde nicht wollte?

Urs Baumgartner, Doris Blöchlinger, Paul Blum, Peter Dürst, Hans Müller, Alfred Oswald, Res Pfeiffer, Fredy Rohr, Fritz Staub, Werner Steinmann, Fritz Stüssi, Otto Thut, Martin Vogel und Martin Weber

Back To Top