Allgemeine Leserbriefe

Im Jahr 2009 haben die CVP, 2016 die BDP und nun die Grünliberalen bei der Regierung eine Interpellation eingereicht, mit der Anregung, die Gemeindeangestellten sollten auch mit einem Bussenblock ausgerüstet werden, um das Littering zu bekämpfen. Die Grünliberalen schreiben, das Problem werde immer grösser und niemand tue etwas dagegen. Ich war Polizist und habe mich sehr genervt, dass mit der Schuldzuweisung dieser «Unterlassungssünde» offenbar die Kantonspolizei gemeint ist. Das Littering ist ein grosses Problem, das jede normale Bürgerin und jeden normalen Bürger sehr beschäftigt. Von den betroffenen Landwirten, Liegenschaftsbesitzern und den Angestellten des  Strassenunterhaltsdienstes von Kanton und Gemeinden, die viel Unrat, darunter scharfkantige Getränkedosen, komplette Sets mit Kunststoffgabeln und -messer, Fixerspritzen, Plastiksäcken und auch Kondome zusammenlesen, gar nicht zu reden. Die Behandlung dieser Gesetzesübertretung sollte unbedingt bei der Polizei bleiben. Schliesslich geht es nicht darum, auf dem Bussenblock nur einen Betrag einzuschreiben. Die Polizistin oder der Polizist kennt die gesetzlichen Vorschriften für ihr Handeln genauestens. Oft kommen noch andere Verstösse hinzu, die das Gemeindepersonal gar nicht erkennt, oder zu deren Feststellung wieder die Polizei zu Hilfe gerufen werden müsste. In seiner Aus- und ständigen Weiterbildung lernen die Polizeikräfte das taktische Vorgehen für ihr dienstliches Handeln. Und was dann, wenn die fehlbare Person renitent wird, oder das Ordnungsbussenverfahren ablehnt und das Ordentliche Verfahren mit gerichtlicher Beurteilung wünscht, später gegen die Bussenverfügung der Staatsanwaltschaft Rekurs einlegt oder auf die ihr zustehenden Bedenkfrist beharrt?

Die ganze Sache ist halt eben etwas komplizierter, als es sich erwähnte Parteien vorstellen. Als es die gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung des Litterings noch nicht gab – dies sind schon etliche Jahre her – und ich vom Nachtdienst mit meinem Privatauto heimfuhr, warf ein junger Autofahrer vor mir seinen «Verpflegungsbag» während der Fahrt auf das nahe Wiesland. Ich stoppte, hob den Abfall auf, nahm ihn mit und fuhr dem Fehlbaren nach. Vor seinem Elternhaus stellte ich ihn zu Rede und versuchte ihm die Folgen seines Fehlverhaltens zu erklären. Als er, der Sohn eines hohen Politikers, sich äusserte, die Landwirte bezögen für das Auflesen des Unrats sowieso Subventionen, versuchte ich mich vorerst mal zu beherrschen. Ich nahm dann doch das «Bag», öffnete die linke Hintertüre seines Autos und legte dieses mit dem noch reichlich vorhandenen Ketchup mit Öffnung gegen unten auf den Stoffrücksitz. Die in solchen Fällen traditionsgemässe Schelte meiner Obrigkeit ist ausgeblieben. – Ich bitte daher unsere Regierung die Ahndung des Litterings bei der Polizei zu belassen, auch wenn die Anzahl der erwischten Sünder gering ist. Haben Sie Vertrauen zur Arbeit der Polizei. Sie tut ihr Möglichstes. Gemeindeangestellte, die ihre Arbeit noch so gut machen, eignen sich nicht zur Ahndung dieses leidigen Übels.

Kurt Schwab, Hätzingen

 

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