Allgemeine Leserbriefe

Gewässerraum-Problematik wäre einfach zu entschärfen!

Als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Lebendiges Wasser» eingereicht von den Fischereiverbänden hat das eidgenössische Parlament am 11. Dezember 2009 dem Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer den Artikel 36a mit dem Titel «Gewässerraum» eingefügt. In Kraft ist dieser Artikel seit dem 1. Januar 2011. Der erste Satz des Absatzes 3 dieses Artikels lautet wie folgt: «Die Kantone sorgen dafür, dass der Gewässerraum bei der Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigt sowie extensiv gestaltet und bewirtschaftet wird.» Mit der Forderung nach extensiver Bewirtschaftung des gesamten Gewässerraums ist es zu einem Dauerkonflikt mit den Interessen der Landwirtschaft gekommen. Mit dem Raumbedarf der oberirdischen Gewässer, der erforderlich ist für die Gewährleistung folgender Funktionen (Gewässerraum): a) die natürlichen Funktionen der ­Gewässer; b) dem Schutz vor Hochwasser; c) die Gewässernutzung sofern die Renaturierung nicht zu Verlusten an landwirtschaftlichem Kulturland führt, kann die Landwirtschaft durchaus leben. Es wäre meiner Meinung nach Aufgabe des Eidgenössischen Parlaments den Gesetzestext bezüglich extensiver Bewirtschaftung zu entschärfen, indem man die Dünger 3 m und die Pflanzenschutzmittel bis 6 m Distanz zum Gewässer ausbringen darf wie es gemäss Anforderung der Direktzahlungsverordnung praktiziert wird. Als Folge einer solchen Entschärfung müsste der Bundesrat auch die geltende Gewässerschutzverordnung anpassen. Dazu noch eine Bemerkung: Mit Datum vom 4. November 2015 hat der Bundesrat besagter Verordnung noch einen Artikel 41c mit dem Titel: «Ackerfähiges Kulturland im Gewässerraum» eingefügt. Also gibt es das! Der letzte Satz in Absatz 1 dieses Artikels lautet: «Liegt ein entsprechender Bundesratsbeschluss (Art. 5 GschG) vor, so dürfen diese Flächen in Notlagen intensiv bewirtschaftet werden.» Man merke sich: In Notlagen ist dann plötzlich alles erlaubt ... Die beiden Kammern des Eidgenössischen Parlaments haben wie bereits erwähnt im Jahre 2009 den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Lebendiges Wasser» verabschiedet. Daraufhin haben die Fischereiverbände ihre Initiative zurückgezogen. Und wie geht es heute den Fischen und den Fischern mit dem vermeintlich «Lebendigen Wasser»? Vor zwei, drei Jahren ist eine simple Agenturmeldung über die Medien verbreitet worden, wonach die Fische im Bodensee an Nahrungsmangel leiden. Logischerweise ist den Fischern der Fischertag eingebrochen. Das Gleiche beklagten auch die Fischerorganisationen im Brienzer- und Thunersee. Den Vogel abgeschossen hat noch eine weitere Agenturmeldung wonach die Fische im Bodensee am Phosphormangen litten. Ich erinnere mich als zur Zeit der verbreiteten Inbetriebnahme von Abwasseranlagen der Phosphor am Pranger stand; deshalb mussten Einrichtungen geschaffen werden, um den Phosphor auszufällen. Hauptschuldig waren damals die Waschmittel, also durften diese keinen Phosphor mehr enthalten, und die Bauern waren sowieso immer schuld, obschon man vom Pflanzenbau her seit über 100 Jahren weiss, dass der Phosphor im Boden sehr gut festgehalten wird. Man merke daran, dass sich Umwelt- und Gewässerschutzfachleute zunehmend in Widersprüche verstricken. Als vor zirka 40 Jahren im Kanton Glarus noch ein Einheimischer als Kantonschemiker in der Person von Dr. Hauser amtete, hat dieser uns an einem Vortrag erklärt, dass man das Kochsalz streng genommen in die Giftklasse 4, das ist die zweitschwächste der 5 Giftklassen einteilen müsste. Wir wissen alle, dass das Kochsalz wegen dem Natrium lebenswichtig ist und uns mit der Jodbeigabe vor der Kropfbildung also der übergrossen Schilddrüse schützt. Die Giftklassen besagen, hat man uns damals erklärt, wie viel bzw. wie wenig ein menschlicher Körper von einem Mineral- oder Giftstoff erträgt, bis er giftig wirkt. Was hat das nun mit den Fischen zu tun? Für die Fische ist gar immer der Verdünnungsgrad bzw. die Konzentration der einzelnen Stoffen massgebend, ob es ihnen gut oder schlecht geht!

Jakob Schiesser-Zweifel, Linthal

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