Erst Durchblick schaffen, dann losfahren!

«Gucklochfahrten» werden mit Fahrzeugausweisentzug, saftigen Geldstrafen (bis Fr. 600–), oder gar Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren geahndet. (Foto: MaRhy)

Morgens muss es meistens schnell gehen, wer kennt das nicht? Da kommt das vereiste und mit Schnee bedeckte Auto, welches dann auch noch einen frühsportlichen Einsatz erfordert, gerade noch recht. Dabei ist besonders im Winter eine freie Sicht entscheidend für ein sicheres Fahren. Daher gilt: Erst Durchblick schaffen, dann losfahren!

Gut zu wissen

Die Frontscheibe des Fahrzeugs nur provisorisch von Schnee und Eis zu befreien, reicht noch nicht aus, um eine klare Sicht und damit ein sicheres Fahren zu gewährleisten. Was viele nicht wissen: Durch ein kleines «Guckloch» in der Frontscheibe wird die Strassenverkehrsordnung noch lange nicht eingehalten, denn Sicht und Gehör des Fahrzeugführers dürfen nicht beeinträchtigt werden. Ganz im Gegenteil: Ein eingeschränktes Sichtfeld, aufgewirbelter Schnee bei der Fahrt und schneebedeckte Autodächer erhöhen das Unfallrisiko im Strassenverkehr stark.

Für die eigene Sicherheit und auch die der anderen Verkehrsteilnehmer ist es daher besonders wichtig, nicht nur die Frontscheiben, sondern auch die vorderen Seitenscheiben, die Rückspiegel, das Dach, die Motorhaube, die Scheinwerfer sowie das Autokennzeichen des Fahrzeugs komplett und dauerhaft von Schnee und Eis zu befreien.

Sicher durch den Winter

Grundsätzlich gilt natürlich, die Scheiben des Fahrzeuges auch während der Fahrt durch intakte Scheibenwischer und ausreichend Frostschutzmittel freizuhalten und dies besonders im Winter regelmässig zu überprüfen. Darüber hinaus gilt bei Eis und Schnee natürlich auch die allgemeine Winterreifenpflicht, damit Sie sicher an Ihr Ziel kommen.

Wir wünschen Ihnen eine sichere Fahrt. Kommen Sie gut durch den Winter!

pd.

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