COVID-19: Neue Massnahmen des Bundesrates

Am Freitagnachmittag, 11. Dezember, traten Frau Bundespräsident Simonetta Sommaruga sowie die Bundesräte Alain Berset und Ueli Maurer vor die Medien und kommunizierten die Massnahmen, welche ab Samstag, 12. Dezember bis 22. Januar 2021 gelten. Das Hauptziel der Massnahme: Das exponentielle Wachstum der Ansteckungen in der Schweiz brechen und die Überlastung des Gesundheitssystems und der Spitäler zu verhindern.

Ab 19 Uhr Sperrstunde, sonntags geschlossen: Einkaufsläden, Freizeit- und Sportanlagen (auch Fitnesscenter), Märkte, Museen und Bibliotheken müssen von 19 bis 6 Uhr schliessen und bleiben an Sonn- und Feiertagen geschlossen. Ausgenommen sind Apotheken, Märkte im Freien und Tankstellen zum Benzinbezug.Takeaway-Angebote und Lieferdienste können bis um 23 Uhr offenbleiben. Restaurants, die ausschliesslich Hotelgäste bedienen, dürfen bis 23 Uhr geöffnet sein. 

Gastrobetriebe: Restaurants und Bars dürfen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein, müssen aber während der Sperrstunde von 19 bis 6 Uhr ebenfalls schliessen. Am 24. Dezember und an Silvester wird die Sperrstunde bis 1 Uhr verlängert. 

Private Treffen: Privat dürfen sich maximal 10 Personen treffen – Kinder zählen dabei auch mit. Es wird vom Bundesrat dringend empfohlen, dass sich bei Treffen im privaten Rahmen Personen aus maximal zwei Haushalten treffen.

Öffentliche Veranstaltungen: Religiöse Feiern mit maximal 50 Personen sind erlaubt. Ebenso die Versammlung der Legislativen – also des Landrats – sowie politische Kundgebungen mit bis zu 50 Personen bleiben erlaubt. Alle anderen öffentlichen Veranstaltungen sind verboten.

Sport und Kultur: Sportaktivitäten sind nur in Gruppen bis höchstens 5 Personen erlaubt. Kontaktsportarten sind verboten. Sportliche und kulturelle Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren bleiben erlaubt. Ebenso bleiben Trainings und Wettkämpfe von nationalen Kadern sowie Trainings und Matches in Profiligen ohne Publikum möglich.

Im nichtprofessionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf 5 Personen eingeschränkt. Weiterhin erlaubt sind Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles.

Kantone, wo die Epidemie sich günstig entwickelt (Reproduktionswert über sieben Tage < 1, dazu gehört Glarus derzeit nicht), dürfen die Sperrstunde bis auf 23 Uhr ausweiten. Zudem müssen ausreichende Kapazitäten im Contact-Tracing sowie in der Gesundheitsversorgung vorhanden sein. Will ein Kanton die Öffnungszeiten ausweiten, muss er sich mit den angrenzenden Kantonen absprechen.
red.

 

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