IPV 2021 jetzt beantragen

Jetzt IPV für das Jahr 2021 beantragen. (Foto: © iStock)

 In den nächsten Tagen werden die Glarner Haushalte mit dem Antragsformular für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) 2021 bedient.

Ein Anspruch auf IPV muss mit einem Antragsformular bis spätestens Sonntag, 31. Januar 2021, bei der Kanto­nalen Steuerverwaltung geltend gemacht werden. Der Antrag muss in jedem Anspruchsjahr neu gestellt werden, unabhängig davon, ob der obligatorische Krankenversicherer auf den Monatsabrechnungen für das Jahr 2021 mit einer IPV rechnet oder nicht. Für Anträge, die nach Sonntag, 31. Januar 2021, eingereicht werden, kann nur noch ein reduzierter Anspruch geltend gemacht werden.

Wer hat Anspruch auf IPV?
• Die IPV wird auf Antrag an Personen ausgerichtet, die aufgrund des anrechenbaren Einkommens einen Anspruch geltend machen können. Massgebend für die Berechnung des anrechenbaren Einkommens sind die Daten der definitiven Steuer­veranlagung des Jahres 2019.

• Eine erhebliche Veränderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (zuungunsten der versicherten Person) um mehr als 30 Prozent im Vergleich zum anrechenbaren Einkommen kann auf Antrag hin geltend gemacht werden. Dieser Antrag muss spätestens 30 Tage nach Zustellung der definitiven Steuerveranlagung 2020 eingereicht werden.

• Bei erheblicher Veränderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (zugunsten der versicherten Person) kann die Kantonale Steuerverwaltung den IPV-Anspruch aufgrund der aktuellen Einkommensverhältnisse berechnen.

• Für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungs- oder Sozialhilfeleis­tungen organisieren die zuständigen Amtsstellen die Prämienverbilligung direkt mit der Fachstelle IPV.

Auszahlung
Die IPV wird an den obligatorischen Krankenversicherer überwiesen. Dieser leitet sie an die versicherte Person weiter.

Änderungen IPV für das Jahr 2021
Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung erhalten eine garantierte IPV in der Höhe von mindestens 50 Prozent der Richtprämie, falls das an­rechenbare Haushaltseinkommen unter 85000 Franken liegt. Per 2021 erhöht sich die IPV auf mindestens 80 Prozent der Richtprämie bei Kindern. Bei den jungen Erwachsenen in Ausbildung gibt es keine Änderung.

Infos und das Antragsformular sind online unter www.gl.ch/verwaltung/finanzen-und-gesundheit/steuern/individuelle-praemienverbilligung-ipv.html/502 verfügbar.

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