Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr

Im öffentlichen Verkehr gilt ab dem 6. Juli eine Maskentragpflicht. Der Vorstand der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und der Vorstand der kantonalen Direktorinnen und Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) begrüssen diese Massnahme.

Mit dem Übergang von der ausserordentlichen in die besondere Lage vom 19. Juni 2020 hat eine Kompetenzverschiebung stattgefunden. Im Vordergrund stehen nun wieder Massnahmen der Kantone zur Pandemie-Bekämpfung. Sie können bei lokalen Ausbrüchen beispielsweise Einrichtungen schliessen oder bestimmte Tätigkeiten verbieten. Solche geografisch begrenzte Massnahmen sind im Epidemiengesetz angelegt und vom Bund explizit erwünscht. Bei Massnahmen von überregionalem Charakter sind die GDK und die KöV weiterhin um ein möglichst koordiniertes Vorgehen der Kantone bemüht.

Der Bundesrat sieht nun für den öffentlichen Verkehr eine Maskentragpflicht auf nationaler Ebene vor. Der Vorstand der GDK und der Vorstand der KöV begrüssen diese Massnahme, die auch von der Science Task Force vorgeschlagen wurde. Falls angezeigt, soll die Maskentragpflicht im öV mit weiteren Massnahmen ergänzt werden und somit Teil eines Massnahmenpakets sein. Die Massnahmen im Bereich des Grenzverkehrs sind aus der Sicht des GDK-Vorstands eine angemessene Reaktion auf die jüngsten Erfahrungen mit Rückkehrenden aus Risikogebieten.

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