«Dachorganisation Wirtschaft Glarnerland» Gegen Verschärfung des Energiegesetzes

Wollen weder einen Regulierungs-Dschungel, noch eingeschränkte Eigentumsrechte: Die Mitglieder der «Dachorganisation Wirtschaft Glarnerland» (von links) Peter Rufibach, Präsident Glarner Handelskammer; Hans Schnyder, Präsident des Hauseigentümerverbandes, und Simon Trümpi, Vorstandsmitglied des Glarner Baumeisterverbandes. (Foto: zim)

In aller Entschlossenheit und kurzfristig, haben sich unter der Leitung von Peter Rufibach, Präsident der Glarner Handelskammer, Wirtschafts- und Gewerbevertreter zur «Dachorganisation Wirtschaft Glarnerland» zusammengefunden. Ihnen geht die vorliegende Energiegesetzrevision zur weit, sie wehren sich mit Vehemenz und vereinten Kräften dagegen.

Übertriebene Regulierung
Nach Ansicht der beteiligten Verbände aus allen Berufsgattungen führt die vorgesehene Gesetzesänderung zu bürokratischem Mehraufwand und entsprechenden Mehrkosten und sind ein unverhältnismässiger Eingriff in die Eigentumsrechte. Von den negativen Auswirkungen sind aus der Sicht der Dachorganisation Gewerbe, Gastronomie, Tourismus, sowie Hauseigentümer und Mieter gleichermassen betroffen. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf plane der Kanton die Übernahme der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn). Dies habe in mehreren Bereichen schädliche Konsequenzen. Ein starrer Regulierungskatalog mit Technologieverboten und bis in die kleinsten Details definierten Vorschriften sei nicht der geeignete Weg, die Energiepolitik des Kantons Glarus voranzutreiben. Zielführender seien sinnvolle Anreize und Zielvorgaben, gepaart mit dem notwendigen Spielraum für flexible, wirtschaftsverträgliche und innovationsfreundliche Umsetzung, ist man sich einig. «Diese Regulierungswut, ein unübersichtlicher «Dschungel» bereite den Arbeitgebern zunehmend Mühe, die eigentlichen Aufgaben zu erfüllen», begründete Simon Trümpi, Mitglied des Baumeisterverbandes des Kantons Glarus, seine Teilnahme an der Dachorganisation.

Eigentumsrechte eingeschränkt
Der vorliegende Gesetzesvorschlag stelle einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsrechte und die Wirtschaftsfreiheit dar. Technologieverbote, Sanierungszwänge sowie Melde- und Bewilligungspflichten im vorgesehenen Ausmass lehnt die Dachorganisation dezidiert ab. Es wird befürchtet, dass unter dem Vorwand einer Vereinheitlichung der kantonalen Gesetze zentralistische Eingriffe in unbekanntem Ausmass vorangetrieben werden. So schreibt Art. 3 des Gesetzesentwurfs vor, dass Gebäude der öffentlichen Hand eine Vorbildfunktion ausübten. Was bedeutet, dass höhere energetische Ansprüche geltend gemacht werden. Dies sei jedoch nicht die Aufgabe der öffentlichen Hand, ist man sich einig. Vielmehr werden für energetische Luxusbauten der öffentlichen Hand die Steuerzahler zur Kasse gebeten. Auch private Hauseigentümer werden in ihren Entscheidungen bei allfälligen Sanierungen ihrer Heizungen eingeschränkt. Diese Befürchtung teilt auch Hans Schnyder, Präsident des Hauseigentümerverbandes des Kantons Glarus, der die Interessen von 3000 Mitgliedern vertritt. Hauseigentümer müssen beim Ersatz einer fossilen Heizung zwingend ein zweites, mit erneuerbarer Energie betriebenes Heizsystem installieren oder anderweitig in eine höhere Energieeffizienz ihres Gebäudes investieren. Diese Zwangsmassnahme komme einem Verbot von fossilen Heizungen gleich.

Zwang zur Eigenproduktion bei Neubauten
Schwerverdaulich ist für die Mitglieder der Dachorganisation der im Entwurf vorgesehene Zwang bei Neubauten einen Teil des benötigten Stroms selber zu erzeugen. Nach ihrer Meinung ist die einzig finanziell tragbare Lösung die Installation einer Photovoltaikanlage. Solche Technologievorgaben seien aus grundsätzlichen Überlegungen abzulehnen. Dies vorab deshalb, weil in einem Gebiet wie dem Glarnerland nicht jeder Standort geeignet ist, weil die Sonneneinstrahlung unterschiedlich ist. Mit der fixen Vorgabe bestehe kein Spielraum, die Technologie stärker dort einzusetzen, wo es sinnvoll ist, und in Schattenregionen darauf zu verzichten. Mit einem solchen Zwang zur Eigenstromproduktion werden die Investitionen in den Bau von neuen Gebäuden und damit die Entwicklung im Kanton Glarus behindert.

Zweck der Organisation
Initiator Peter Rufibach betont, dass sich die «Dachorganisation Wirtschaft Glarnerland», die sich selbst als lose Truppe von Verbänden bezeichnet, mit vereinten Kräften Gehör verschaffen will. Man vertrete keine Einzelinteressen beteiligter Mitglieder, Dienstleister und Lieferanten. Das Ziel sei vielmehr der Glarner Wirtschaft das nötige Gewicht in politischen und gesetzgebenden Themen zu geben.

Zu den Mitgliedern zählen per dato:
• Glarner Handelskammer
• Gewerbeverband Kanton Glarus
• Baumeisterverband Kanton Glarus
• Kaminfegermeisterverband Kanton Glarus
• Hauseigentümerverband Kanton Glarus
• Gastro Glarnerland
• Swissmechanic Sektion Glarus
• Verband Elektroinstallationsfirmen Linthgebiet/Glarnerlan

Weitere Verbände zeigen auch Interesse, je nach Themengebiet, mitzutun, so Rufibach. Zim

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