Budget 2018 leicht rot

Die Prognosen mögen düster erscheinen, die regierungsrätlichen Ziele der Legislaturplanung mit einer auf Stabilität ausgerichteten Finanzpolitik und Beibehaltung der fiskalischen Belastung auf heutigem Niveau können gemäss Regierung kurz- und mittelfristig trotzdem eingehalten werden.

Der Regierungsrat hat heute Mittwoch, 4. Oktober, die Zahlen zum Budget 2018 bekannt gegeben. Es sieht einen Aufwandüberschuss von 1,6 Millionen Franken vor. Der Finanzplan 2019 bis 2022 bleibt unverändert düster.

Das Budget 2018 weist bei einem Aufwand von 363,9 Mio. Franken und einem Ertrag von 362,3 Mio. Franken ein Defizit von 1,6 Mio. Franken aus. Die Nettoinvestitionen betragen 18,2 Mio. Franken. Die Selbstfinanzierung beläuft sich auf 5,9 Mio. Franken und der Finanzierungsfehlbetrag beträgt 12,3 Mio. Franken. Der Selbstfinanzierungsgrad liegt bei 33 Prozent. Der Finanz- und Aufgabenplan 2019 bis 2022 prognostiziert deutliche Aufwandüberschüsse zwischen -4,4 Mio. Franken (2019) und -19,4 Mio. Franken (2022). Die Selbstfinanzierungsgrade liegen zwischen 8 (2022) und 28 Prozent (2020). Die gestufte Erfolgsrechnung weist auf der ersten Stufe ein operatives Ergebnis von -1 Mio. Franken aus. Es setzt sich aus dem Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit von -11,3 Mio. Franken und dem Ergebnis aus Finanzierung von 10,3 Mio. Franken zusammen. Da auf der zweiten Stufe ein ausserordentliches Ergebnis von -0,6 Mio. Franken budgetiert ist, beträgt das Gesamtergebnis -1,6 Mio. Franken.

Beurteilung Budget und Finanzplan

Gemäss Mitteilung bietet das Budget 2018 keinen Anlass zur Sorge, Aufwand und Ertrag würden sich weitgehend die Waage halte. Der FAP hingegen sei völlig ungenügend. «Die Ausgaben steigen kontinuierlich, während die Erträge stagnieren, beziehungsweise sogar rückläufig sind», schreibt der Regierungsrat. Diese aufgehende Kostenschere wurde schon vor einem Jahr festgestellt. Sie scheint sich zu bestätigen. Der ganze FAP steht jedoch unter einer grossen Unsicherheit. Die Axpo klagt gegen den Kanton im Zusammenhang mit der Erstellung des PSWL. Das Budget 2018 sowie das Planjahr 2019 basieren auf der vertraglichen Vereinbarung, welche die Axpo mit dem Kanton für die Dauer des Rechtstreites unpräjudiziell getroffen hat. Der Kanton geht für die Planjahre ab 2020 davon aus, dass der Streit zu seinen Gunsten entschieden wird. Sollte sich diese Annahme nicht bewahrheiten, muss mit einer zusätzlichen Verschlechterung von rund 9 Mio. Franken pro Jahr gerechnet werden. Der FAP würde dadurch zur reinen Makulatur. Wie die gestufte Erfolgsrechnung allerdings gut zeige, würde auch in diesem Fall immer noch ein positives Ergebnis aus Finanzierung resultieren. Die Herausforderungen liegen daher primär beim betrieblichen Aufwand und Ertrag. Der Kanton rechnet mit einem erheblichen strukturellen Defizit in der Höhe von 20 bis 30 Mio. Franken, das durch die ausgezeichnete finanzielle Substanz etwas aufgefangen wird.

Mindereinnahmen bei der Wasserwerksteuer

Weiter heisst es in der Mitteilung, dass die stagnierenden beziehungsweise rückläufigen Erträge unter anderem auf erwartete Mindereinnahmen bei der Wasserwerksteuer zurückzuführen seien. Der Bundesrat hat bezüglich Wasserzinsen einen Vorschlag in die Vernehmlassung gegeben, der eine tiefere Abgeltung vorsieht. Der Kanton rechnet mit jährlich wiederkehrenden Mindereinnahmen von 2 Mio. Franken. Im weiteren laufen die Entnahmen aus den Fonds aus, die der Kanton im Zusammenhang mit dem Börsengang der GLKB sowie mit dem Rechtsstreit Axpo gegen Kanton Glarus betreffend die KLL AG (Kostenbeteiligung PSW Limmern) gebildet hat. 2018 sind 8,6 Mio. Franken und 2019 6,9 Mio. Franken als Ertrag vorgesehen, die ab dem Jahr 2020 gänzlich wegfallen. Schliesslich wird die geplante Änderung im Finanzausgleich des Bundes (NFA) zu weniger Erträgen führen. Die Kantone haben dem Bundesrat einen Vorschlag unterbreitet, der Mindereinnahmen für alle Nehmerkantone vorsieht. Der Kanton Glarus ist davon betroffen, wobei zum heutigen Zeitpunkt die genauen finanziellen Auswirkungen über das Ausmass aufgrund des langen Zeithorizonts schwierig zu beziffern sind. Gemäss derzeitigem Wissensstand stagnieren die Ausgleichszahlungen auf dem heutigen Niveau (72 Mio. Fr.). Der steigende Aufwand begründet sich in erster Linie mit einer ausserordentlich hohen Investitionstätigkeit, die in den nächsten Jahren auf den Kanton zukommen wird. Die Planperiode geht von der Realisierung von fünf Grossinvestitionen im Umfang von 66 Mio. Franken aus, wobei zusätzlich zwei weitere Projekte im Umfang von 52 Mio. Franken in der Planperiode in Angriff genommen werden sollen und somit die ausserordentlichen Investitionen auf nahezu 120 Mio. Franken erhöhen. Die Abschreibungen steigen dadurch von rund 14,6 Mio. Franken (Rechnung 2016) auf rund 21,1 Mio. Franken (Planjahr 2022). Als besondere Herausforderung für die Erfolgsrechnung erweisen sich die Investitionen im Strassenbereich (Stichstrasse Näfels-Mollis und Querspange Netstal). Die heutige Gesetzgebung verlangt eine sofortige Abschreibung dieser Investitionen, allein dadurch erfolgt eine massive Mehrbelastung der Erfolgsrechnung von 2,5 Mio. Franken (2021) beziehungsweise 5,6 Mio. Franken (2022). Es ist geplant, die Finanzierung der Strassen zu überprüfen. pd

Back To Top