Ausbau Beschneiungsanlage Projekt FUTURO

Beschneiungsanlage in Elm. (Foto: Sportbahnen Elm)

Zum Urteil des Verwaltungsgerichts vom 24. Juni 20021 über den Ausbau der Beschneiungsanlage, Projekt FUTURO in Elm nehmen die Sportbahnen Elm Stellung.  Zur Mitteilung des Verwaltungsgerichts. 

Die Sportbahnen Elm nehmen mit grossem Bedauern zur Kenntnis, dass das Verwaltungsgericht die Baubewilligung für das Projekt FUTURO aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben und die Angelegenheit an die Gemeinde Glarus Süd zurückgewiesen hat.

Das Verwaltungsgericht kommt in seinem heute mitgeteilten Urteil zum Schluss, dass das Projekt FUTURO nicht in einem Baubewilligungsverfahren beurteilt werden könne, sondern dass hierfür eine Sondernutzungsplanung erforderlich sei. Damit erteilt das Verwaltungsgericht der Auffassung von Kanton und der Gemeinde Glarus Süd eine Absage. Sowohl der Kanton als auch die Gemeinde hatten zuvor das Baubewilligungsverfahren als das richtige Verfahren vorgegeben.

Zum Projekt selbst äusserte sich das Verwaltungsgericht nicht. Es hat die Angelegenheit ohne inhaltliche Prüfung des Vorhabens FUTURO zurückgewiesen. 

Das Projekt FUTURO hat die langfristige und nachhaltige Weiterexistenz der Sportbahnen Elm und die damit verbundene direkte und indirekte Wertschöpfung und Beschäftigung zum Ziel. Mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichts bleibt die Umsetzung dieses Ziels weiterhin verhindert.

Sportbahnen Elm 

 

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