Wer Wohneigentum besitzt, kennt es: Der Staat rechnet ihm einen saftigen Eigenmietwert als Einkommen an. Dafür dürfen manche Ausgaben steuerlich abgezogen werden. Da das künftig – voraussichtlich ab 2028 – nicht mehr geht, werden viele nötige Haussanierungen jetzt in Auftrag gegeben. Der FRIDOLIN fragte nach – bei der Bank und bei den Schreinern.


