Das Baubewilligungsverfahren für die Sanierung und Erweiterung der Aeugstenhütte hat gezeigt, dass zur Sicherung einer einwandfreien Versorgung mit Trinkwasser eine Grundwasserschutzzone eingerichtet werden muss. Der Kanton hat die Baubewilligung mit der Auflage erteilt, dass die dazu erforderliche Grundwasserschutzzone ausgeschieden und von der Gemeindeversammlung genehmigt werden muss. Der Baubeginn der Sanierung und Erweiterung der Aeugstenhütte ist für 2021 geplant.


