Für die einen ist es ein Polit-Marathon, für die anderen sind es die wohl spannendsten Wochen dieses Jahres, um über Transplantation, Biodiversität und die richtige Landratsliste zu entscheiden. Mit der Landsgemeinde am 1. Mai und den Volksabstimmungen sowie den Landratswahlen vom 15. Mai ist der Kalender gut gefüllt und es lohnt sich, mit dabei zu sein.
Leicht bewölkt, kaum Regen – das sind die derzeitigen Prognosen für den Landsgemeindesonntagmorgen, Sitzverschiebung nach Nord die Ansage für die Landratswahlen. Für die eidgenössischen Abstimmungen lagen die Trends Anfang April noch bei dreimal Ja. Doch das alles entscheidet sich erst wirklich im Ring und an der Urne am Abstimmungstag. Nach der heissen und dürftig besuchten Landsgemeinde vom September 2021 ist jetzt virusmässig vieles im grünen Bereich und es stehen wieder interessante und teilweise auch einschneidende Traktanden zur Diskussion. Also nichts wie hin und mitmachen. Denn so eine direkte Demokratie funktioniert nicht, wenn alle bloss zuschauen oder sich die Rosinen herauspicken.
Die Geschäfte
Soll das Klöntal an acht Sonntagen autofrei werden? Zu dieser Idee haben die Fischer und Freunde des Klöntals wohl eine ebenso dezidierte Meinung wie die Velofahrerinnen, einmal ganz abgesehen vom Glacé-Verkäufer. Vorsorglich organisiert die Gemeinde Glarus im Vorfeld zu Traktandum 9 schon mal «Mitfahrbänggli» in Netstal, Riedern, Glarus, im Vorauen und beim Rhodannenberg, auf denen sich Ausflugswillige mit oder ohne Schlauchboot und Gartengrill als «mitnahmebereit» outen können. Auch diese Diskussionen versprechen lebhaft zu werden: Darf der Kanton im Traktandum 7 seinen Aktienanteil an der Kantonalbank senken und soll die Staatsgarantie abgeschafft werden? Wieviele Millionen sollen bei Traktandum 16 in den Energiefonds kommen? Und – im letzten 17. Traktandum – wann schlägt die Altersguillotine wem in welchem Amt den Kopf ab? Darüber – und über eine unbekannte Zahl weiterer Fragen – wird unter uns «Mitlandlüüten» trefflich und mit Voten von idealerweise weniger als drei Minuten gestritten. Denn nicht zu vergessen: Diese Fragen hatte schon der Landrat eifrig diskutiert und richtig, es dürfte spannend sein, wo und wie sich welche Landrätinnen und Landräte und welche Parteien am kommenden Sonntag nochmals für die Wahlen in zwei Wochen positionieren.
Die Listen
Alle Parteien haben schliesslich wieder aussichtsreiche Listen zusammengestellt, um möglichst viele der insgesamt 60 Landratssitze zu ergattern. Dass darauf manche Namen – vor allem von Bisherigen – doppelt stehen, hat seinen Grund: während die Listen für die Sitze der Parteien gezählt werden, wird innerhalb der Partei der Rang anhand der erhaltenen Stimmen festgelegt. Tritt später ein Rat zurück, rücken jene nach, die dahinter die besten Resultate hatten. Natürlich darf man auch Namen streichen und dafür andere Kandidierende – entweder einfach oder doppelt – aufschreiben. So wird der Landrat noch farbiger. Ob sich die Trendfarbe grün weiter verbreitet, oder ob blau, orange, gelb und rot zulegen, zeigt sich dann am 16. Mai. Doch warum braucht es überhaupt einen Landrat, wo doch die Landsgemeinde bei vielen Geschäften sowieso das letzte Wort hat? Im Video-Statement geben Andrea Trummer, Remo Goethe und Markus Schnyder Antworten dazu. Sie sind überzeugt, dass es die seriöse Vorbereitung der Vorlagen durch die Kommissionen und in enger Zusammenarbeit mit der Regierung braucht.
Die Positionen
Bleiben die Positionen zu den eidgenössischen Abstimmungen. Ob Transplantation, Frontex oder «Lex Netflix» – schon wieder sind drei heisse Eisen im Feuer. Im Abstimmungsbüchlein, online und auch in YouTube-Filmen sind Pro und Contra in Sprache, Mimik und Gestik dargestellt. Bei der Landsgemeinde im Glarnerland dürfte das Memorial nach wie vor für die meisten Info-Quelle Nummer 1 sein, es kann zudem als notdürftiger Sonnenschutz dienen. Aber man darf auch ohne Memorial auf den Ring, solange man die gelbe Karte dabeihat, um mit ihr sein Ja oder Nein zu zeigen und sich beim Weibel auszuweisen, wenn man etwas beitragen will. Also: Auf an die Landsgemeinde.