Covid-Zertifikatspflicht für Besucher*innen

Aufgrund der aktuell weiterhin angespannten Pandemie-Situa- tion und zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie des Personals führt das Kan- tonsspital Glarus (KSGL) ab Mittwoch, 17. November 2021 die Covid-Zertifikatspflicht (3G- Regel) für Besucher*innen ein.

Aufgrund der steigenden Fallzahlen und der hochansteckenden Delta-Variante hat das Kantonsspi- tal Glarus entschieden, die Zertifikatspflicht (3G-Regel) für Besucher*innen einzuführen. Das KSGL will damit die Patientinnen und Patienten sowie die Mitarbeitenden bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen.

Die Zertifikatspflicht tritt ab Mittwoch, 17. November 2021 in Kraft. Besucher*innen müssen ab dann ein gültiges Covid-Zertifikat inkl. gültigen Ausweis (Pass oder Identitätskarte) vorweisen. Ein Covid- Zertifikat erhält gemäss Vorgaben des BAG, wer vollständig geimpft ist, ein negatives Testresultat vorweisen kann oder nachweislich vom Coronavirus genesen ist. Weiterhin gilt im ganzen Spital Maskenpflicht. Für Besucher*innen besteht die Möglichkeit, vor Ort einen Schnelltest (ohne Covid- Zertifikat) zu machen. Für den Schnelltest muss mit Wartezeiten gerechnet werden.

Die Zertifikatspflicht gilt nicht für Begleitpersonen unterstützungsbedürftiger Patientinnen und Pati- enten oder für ambulante Patientinnen und Patienten, die zu einer medizinischen Untersuchung ins Spital müssen.

Kantonsspital Glarus

Das Kantonsspital Glarus bietet als Drehscheibe der Gesundheitsversorgung seit mehr als 130 Jah- ren medizinische Kompetenz für die Bevölkerung des Kantons Glarus und der angrenzenden Regi- onen. Es zeichnet sich durch ausgewiesene Fachpersonen, ein aussergewöhnlich breites medizini- sches Angebot sowie modernste Technologie und Infrastruktur aus. Über 600 Mitarbeitende aus 20 Berufen setzen sich tagtäglich rund um die Uhr für das Wohl der Patientinnen und Patienten ein.

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