Linthkanal für Motorschifffahrt im Sommer gesperrt

Auf dem Plan, der Bestandteil des neuen Merkblatts ist, sind die offiziellen Ein- und Ausstiegsstellen für Gummiboote klar ersichtlich. (Foto: pd.)
An ihrer ordentlichen Sitzung vom 30. März hat die Linthkommission entschieden, den Linthkanalaus Sicherheitsgründen während der Monate Juli und August für die Motorschifffahrt zu sperren.Das Befahren mit Gummibooten ist weiterhin möglich.
 
Im vergangenen Jahr liessen sich gemäss einer Hochrechnung über 30‘000 Personen auf einem Gummiboot oder sonstigen Schwimmkörper den Linthkanal hinabtreiben. Hinzu kommen die vielen Badegäste entlang des Kanals, die das Schwimmen in der Linth geniessen. Gemäss Verordnung über die Schifffahrt auf dem Linthkanal sind auch Motorbootfahrten zwischen Obersee und Walensee gestattet, allerdings nur in den Monaten März, April, Juli, August und September.
 
Mehr Sicherheit für alle Nutzer des Linthkanals
Diese intensive Nutzung des Linthkanals hat in der Vergangenheit vor allem während der Sommerferienzeit im Juli und August vermehrt zu heiklen Situationen geführt. Wie letztes Jahr erwartet die Linthkommission auch dieses Jahr einen grossen Besucherandrang am Linthkanal. Um die Sicherheit für alle Benutzer des Linthkanals zu erhöhen, hat die Linthkommission deshalb entschieden, Motorschifffahrten auf dem Linthkanal in diesem Jahr in den Monaten Juli und August zu verbieten. Sie folgt damit der Empfehlung der zuständigen Sachverständigenkommission für die Schifffahrt auf dem Zürich- und Walensee.
 
Im September dieses Jahres sind Motorschifffahrten auf dem Linthkanal weiterhin möglich. Die Bewilligung dazu erteilt die Linthverwaltung auf www.linthwerk.ch/bewilligung.
 
Gummibootsfahrten: Lenkungsmassnahmen und gezielte Informationen
Die zunehmende Beliebtheit des Linthkanals für das Befahren mit Gummibooten und anderen Schwimmkörpern führt zu vollen Parkplätzen, Littering und einer Beeinträchtigung der Naturschutzgebiete. Insbesondere Weesen als Ausgangspunkt und Schmerikon als Zielort sowie das Naturschutzgebiet Hänggelgiessen in Schänis sind davon betroffen.
 
Um diese unerwünschten Nebenerscheinungen einzudämmen, hat die Linthverwaltung in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Lenkungsmassnahmen und gezielte Informationen für die Besucher beschlossen. Diese Massnahmen beinhalten unter anderem ein Merkblatt, das über die wichtigsten Verhaltensregeln und die offiziellen Ein- und Ausstiegsstellen informiert. Das Merkblatt wird rechtzeitig zum Saisonstart bei den Vermietern von Gummibooten, Tourismusbüros und Gemeinden breit gestreut sowie online publiziert. Zusätzlich werden die Ein- und Ausstiegsstellensowie die Naturschutzgebiete mit Informationstafeln markiert.
 
pd.
 
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