Beschlüsse des Landrates vom 18. März 2026

Der Landrat:

  • stimmt einem Beitrag an das Projekt «Futuro» der Sportbahnen Elm AG im Rahmen der öffentlichen Mitfinanzierung touristischer Kerninfrastrukturen zu. Der Beschluss beinhaltet folgende Punkte:
    • An das Projekt «Futuro» der Sportbahnen Elm AG wird ein bedingt rückzahlbarer Beitrag von 10 Millionen Franken gewährt. 
    • Der Beitrag wird an eine neu zu gründende Tochtergesellschaft der Sportbahnen Elm AG ausgerichtet.
    • Der bedingt rückzahlbare Beitrag reduziert sich jährlich um 5 Prozent des Gesamtbetrags, wobei als Stichtag jeweils der 30. April gilt. Erstmals reduziert sich der Beitrag per 30. April 2028.
    • Die Rückzahlungspflicht auf dem Restbetrag wird ausgelöst, wenn: 
      a. die Sportbahnen Elm AG ihren operativen Betrieb dauerhaft einstellt; 
      b. die Sportbahnen Elm AG oder deren neu zu gründende Tochtergesellschaft gegen den Vertrag über die Ausrichtung des bedingt rückzahlbaren Beitrages verstösst.
    • Zur Sicherung der bedingten Rückzahlungspflicht ist die Sportbahnen Elm AG zu verpflichten, 80 Prozent der Aktien ihrer neu zu gründenden Tochtergesellschaft dem Kanton Glarus und 20 Prozent der Aktien ihrer neu zu gründenden Tochtergesellschaft der Gemeinde Glarus Süd zu verpfänden.
    • Der Regierungsrat wird verpflichtet, eine spezialisierte Rechtsanwältin oder einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Ausarbeitung des Vertrages über die Gewährung eines bedingt rückzahlbaren Beitrages sowie allfällig weiterer notwendiger Verträge zu beauftragen.
    • Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass:
      a. die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Glarus Süd am Projekt im Umfang von 2,5 Millionen Franken und die für die Realisierung des Projekts «Futuro» nötige Fremdfinanzierung sichergestellt sind;
      b. Klaus Jenny sich formell verpflichtet, dass sein bisheriges finanzielles Engagement bei der Sportbahnen Elm AG und bei deren neu zu gründenden Tochtergesellschaft mindestens bis zu fünf Jahre nach seinem Ableben zu den bisherigen Konditionen weitergeführt wird;
      c. die Auszahlung der Beiträge erst erfolgt, nachdem sämtliche notwendigen Verträge abgeschlossen worden sind.
    • Für das Budget 2026 wird ein Nachtragskredit von 10 Millionen Franken gewährt.
    • Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

 

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