Corona Informationen

Die Glarner Regierung hat heute neue Unterstützungsmassnahmen für Firmen beschlossen. Glarner Firmen und Selbstständige, welche trotz Corona-Hilfsmassnahmen des Bundes in Bedrängnis geraten, sollen vom Kanton unterstützt werden. Erarbeitet wurde das Massnahmenpaket von einer Task Force, bestehend aus Vertretern von Verwaltung und Privatwirtschaft.

Zwei zentrale Massnahmen

Eingerichtet wird ein kantonaler Fonds zur vorübergehenden Unterstützung von Selbstständigerwerbenden und von inhabergeführten Firmen. Er soll verhindern, dass Betroffene in die Sozialhilfe abgleiten. Der Fonds wird mit 2,5 Millionen Franken aus den Steuerreserven geäufnet. Das Reglement zur Verteilung der Mittel wird durch das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) in den nächsten Tagen ausgearbeitet.

Der Kanton gewährt zudem in Ergänzung zur Bundeslösung zinsgünstige Kreditverbürgungen an Unternehmen im Umfang von maximal 10 Millionen Franken. Das Reglement zur Vergabe und die Amortisation der Kredite wird derzeit ebenfalls durch das DVI in Zusammenarbeit mit der Glarner Kantonalbank ausgearbeitet.

Wer erhält Finanzhilfen?

Mehrere Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein, um Finanzhilfen zu erhalten:

- die Firma bzw. der Selbstständigerwerbende muss glaubhaft darlegen können, dass ihr bzw. sein Liquiditätsengpass im Zusammenhang mit COVID-19 entstanden ist, und

- die Firma muss für den Bezug der Instrumente des Bundes im Bereich Kurzarbeits­entschädigung und/oder Erwerbsausfall für Selbstständigerwerbende qualifiziert sein, und

- die maximalen Bundesmittel reichen nicht aus zur Sicherung des Fortbestandes der Firma bzw. des Betriebs, und

- die Fortsetzung der unternehmerischen bzw. betrieblichen Tätigkeit ist mit der Gewährung einer Überbrückungsfinanzierung (à fonds perdu oder Kredit) wahrscheinlich.

Die Bedingungen für den Bezug von Finanzbeihilfen des Kantons machen das Einreichen diverser Unterlagen notwendig, wie beispielsweise eine Betreibungsregisterauskunft sowie den Beleg, dass die Bundesinstrumente im Bereich Kurzarbeit, Erwerbsersatzordnung und Bundeskredit ausgeschöpft wurden.

Gesuche um Finanzhilfen können ab Dienstag, 7. April 2020 bis Freitag, 31. Juli 2020, online auf der Website des Kantons eingereicht werden.

Keine Verzugszinsen auf Steuern

Natürliche und juristische Personen sollen die Möglichkeit haben, die Zahlungsfristen zu erstrecken, ohne Verzugszinsen zahlen zu müssen. Aus diesem Grund werden für Kantons- und Gemeindesteuern in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 keine Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Zudem wird die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärungen für das Jahr 2019 bis 30. Juni 2020 verlängert.

Angepasste Zahlungsfristen

Um natürlichen und juristischen Personen Liquiditätspuffer zu ermöglichen, soll die öffentliche Hand ihre Rechnungen möglichst umgehend, in der Regel innert 10 Tagen, bezahlen. Debitoren hingegen wird die Zahlungsfrist allgemein auf 120 Tage erstreckt. Es gibt auch die Möglichkeit, Ratenzahlungen zu bewilligen oder Forderungen zu stunden. In letzterem Fall sollen dabei bis Ende 2020 keine Zinsen erhoben werden.

Jeder kann mithelfen

Im Weiteren richtet die Regierung den dringenden Appell an die Bevölkerung, Rechnungen von Unternehmen und Selbstständigerwerbenden zeitnah zu begleichen. Die Banken mögen bitte Kulanz bei Amortisationen und Kontoüberzügen walten lassen und die Krankenkassen, bei der Mahnung von KK-Prämien und Rechungen ebenso verfahren. Die Vermieter bittet die Regierung schliesslich, Aufschub oder vorübergehende Reduktion von Gewerbemieten zu gewähren.

Die Regierung bedankt sich bei allen, die mithelfen, diese schwierige Zeit zu überstehen. Die Zeichen der Solidarität in der Bevölkerung sind eindrücklich. Gemeinsam wird das Glarnerland auch in dieser Krise bestehen.

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