Corona Informationen

Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Krise findet eine temporäre Umlagerung der Arbeitsplätze statt – einige Betriebe müssen bis auf weiteres geschlossen bleiben, andere sind mit erhöhtem Resourcenbedarf konfrontiert. Online können Betriebe, Mitarbeiter und Lernende suchen und erfassen unter mav.gewerbeverband.gl

Der Gewerbeverband des Kanton Glarus hat in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Glarus und Unterstützung der Glarner Handelskammer, sowie der Detaillisten Kanton Glarus ein Online-Portal aufgeschaltet. Dieses Portal hilft allen betroffenen Betrieben, Übergangslösungen zu finden und so die Arbeitsplätze der Mitarbeiter und insbesondere der Lernenden langfristig zu erhalten. Die Seite ist zu finden unter: mav.gewerbeverband.gl

Diese Seite ermöglicht das Eintragen von Mitarbeitern/Lernenden, die aufgrund der Krise für eine begrenzte Zeit nicht ausgelastet sind. Den Initiatoren geht es darum, auf unkomplizierte Art und Weise zur Problemlösung auf der Arbeitsmarkt- und Ausbildungssituation beizutragen.

Das Portal beschränkt sich auf die Vermittlung von Stellen und geht davon aus, dass:

  • sich alle Partein wohlwollend und rechtskonform verhalten
  • sie die gültigen Arbeits-/Ausbildungsgesetze einhalten
  • im Bereich der Lernenden wird explizit die Einhaltung eines Muster-Arbeitsvertrags verlangt.

Die Nutzung für alle Betriebe ist frei!

Die Initianten laden alle Betriebe dazu ein, diese Möglichkeit zu nutzen und hoffen auf einen umfangreichen Erfolg und viele erhaltene Arbeitsplätze.

Lernende 

«Helfer-GastLernende», Lernende unterstützen kurzfristig Firmen mit hohem Arbeitsanfall aufgrund der Corona-Pandemie. Die Betriebe können mit diesem System den Lernenden die Fortsetzung der Ausbildung unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen.

  • Einsatzdauer frei wählbar, sinnvoll sind 3 Wochen oder mehr
  • Die Gesamtverantwortung bleibt bei der ausbildungsverantwortlichen Person des Stamm-Lehrbetriebs.
  • Die Betriebe vereinbaren, ob die Lohnzahlung vom Gastgeberbetrieb dem Stamm-Lehrbetrieb entschädigt wird.
  • Die Mustervereinbarung Gastlernende regelt als Vorschlag weitere Punkte. Die Fachstelle Berufsbildung empfiehlt, diese Mustervereinbarung zu nutzen und zu unterschreiben. 

Ausgelernte Arbeitskräfte 

Betriebe können von Betrieben, die weniger Arbeit haben, ausgelernte Arbeitskräfte mieten für die temporäre Bewältigung von aufgrund der Corona-Krise entstandener Arbeitslast. Die Vermietung erfolgt bilateral, eigenverantwortlich und soll allen Beteiligten helfen, das «normale» Arbeitsleben auch während dieser Krise so gut wie möglich aufrecht zu erhalten.

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