Corona Informationen

Volkswirtschaft und Inneres. Der Bundesrat hat am 13. und am 20. März ein umfassendes Massnahmenpaket in der Höhe von 40 Milliarden Franken zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus beschlossen.

Ziel der auf verschiedene Zielgruppen ausgerichteten Massnahmen ist, Entlassungen zu vermeiden, die Beschäftigung zu erhalten, Löhne zu sichern und Selbständigerwerbende aufzufangen. Die Massnahmen werden schnell und zielgerecht wirken. Bei Beginn der Erholung sollen sie wieder rückgängig gemacht werden.
 
Die Task Force des Regierungsrates arbeitet mit Hochdruck daran, im Kanton Glarus komplementäre Angebote zu schaffen, welche Härtefälle verhindern sollen. Diese werden kommuniziert, sobald sie von der Regierung verabschiedet wurden.
 
Unterdessen wurden Hotlines eingerichtet, welche Anträge auf Unterstützung kanalisieren. Die Öffnungszeiten sind einheitlich Montag bis Freitag von 8 bis 12 und von 14 bis 17 Uhr:

Für Arbeitgeber/Unternehmen
Hotline Wirtschaft: Kurzarbeit, Arbeits- und Entschädigungsausfall, Überbrückungskredite. Auskunft, ob ein Betrieb geöffnet bleiben darf. 
Telefon: 055 646 66 20. Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Spezialregime Bürgschaftswesen (Bundesratsentscheid vom 13. März 2020)

Liquiditätshilfen für Unternehmen
- Soforthilfe mittels verbürgten COVID-Überbrückungskrediten
- Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungsbeiträgen
- Möglichkeit der Erstreckung von Zahlungsfristen bei der direkten Bundessteuer, der Mehrwertsteuer sowie anderen Steuern, Lenkungsabgaben und Zöllen ohne Verzugszins
- Rasche Prüfung der Kreditorenrechnung und rasche Auszahlung durch Verwaltungseinheiten des Bundes ohne Ausnützung der Zahlungsfristen
- Rechtsstillstand gemäss Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchkG)
 
Ausweitung und Vereinfachung Kurzarbeit
Neue Massnahmen:
- Kurzarbeitsentschädigung für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und für Personen im Dienste einer Organisation für Temporärarbeit
- Kurzarbeitsentschädigung für Personen in einem Lehrverhältnis
- Kurzarbeitsentschädigung für arbeitgeberähnliche Angestellte (z.B. GmbH-Gesellschafter)
- Aufhebung der Karenzfrist (Wartefrist) für Kurzarbeitsentschädigungen
- Arbeitnehmer müssen nicht mehr zuerst ihre Überstunden abbauen, bevor sie von Kurzarbeitsentschädigungen profitieren können.
- Dringliche Vereinfachungen bei der Abwicklung der Gesuche sowie der Zahlungen von Kurzarbeit

Für Selbständigerwerbende/Erwerbsausfälle für Angestellte
Hotline Selbständigerwerbende: Kurzarbeit, Arbeits- und Entschädigungsausfall. Telefon: 055 648 11 80. E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbständige
- Entschädigung an Personen, deren selbständig geführter, öffentlich zugänglicher Betrieb geschlossen werden musste
- Entschädigung an Eltern mit betreuungspflichtigen Kindern
- Entschädigung an vom Arzt in Quarantäne verordneten Personen

Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Angestellte
- Entschädigung an Eltern mit betreuungspflichtigen Kindern
- Entschädigung an vom Arzt in Quarantäne verordneten Personen
 
Für Arbeitnehmende
Mit Fragen zu Arbeitslosigkeit kann man sich an die regionale Arbeitsvermittlung RAV unter Telefon 055 646 66 70 wenden. E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Für Kulturschaffende, - vereine, -unternehmen
Zuständig für den Vollzug der Massnahmen sind die Kantone sowie zum Teil die Kulturverbände. Der Kanton Glarus wird in den nächsten Tagen detaillierter informieren, wie die Gesuche abgewickelt werden, die in seinem Zuständigkeitsbereich liegen. Bis dahin nimmt die Fachstelle Kulturförderung gerne Anliegen und Fragen entgegen: Telefon 055 646 63 01, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.,
 
Soforthilfen für Kulturunternehmen
- Zinslose Darlehen an nicht gewinnorientierte Unternehmen

Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen

Soforthilfen für Kulturschaffende

Ausfallentschädigungen für Kulturvereine im Laienbereich

Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende
 
Für Sportorganisationen
Zuständig für den Vollzug der Massnahmen ist das Bundesamt für Sport (BASPO). Dieses erarbeitet derzeit mit Experten die Modalitäten. Ende Woche ist mit neuen Informationen zu rechnen, wohin man sich mit Gesuchen usw. wenden kann. Bis dahin nimmt die Fachstelle Sport gerne Anliegen und Fragen entgegen: 
Telefon 055 646 62 07, Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Rückzahlbare Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen für Sportorganisationen/Sportler im Profisport

Subventionen für ehrenamtlich aufgestellte Sportorganisationen

Wir wünschen allen Beteiligten bei der Bewältigung der Krise viel Kraft und Gesundheit und bedanken uns für die strikte Befolgung der bundesrätlichen Handlungsempfehlungen.

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