Corona Informationen

Kantonale Führungsorganisation, 18. März • Um die Grundversorger und auch die Ärzte am Kantonsspital Glarus zu entlasten, wird eine Telefonberatung und Telefontriage sowie eine zentrale Covid-Praxis eingerichtet. Die Telefonnummer wird am Montag, 23. März, live geschaltet. Bis dahin wendet man sich bei Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus an seinen Hausarzt.

Bis Montag, 23. März 2020, gilt:
 Bei Verdacht auf Infektion mit Coronavirus seinen Hausarzt anrufen!
Erst ab Montag, 23. März 2020, ist die Hotline freigeschaltet für jedermann. 

Die Telefon-Hotline zum Coronavirus wird ab Montag, 23. März, werktags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr zur Verfügung stehen. Bei Bedarf ist eine Ausweitung möglich. Am Wochenende wird für die Beratung und Triage ein zweiter Arzt an der Notfallpraxis am Kantonsspital Glarus auf Abruf eingesetzt. Kurzfristig springen dafür bereits pensionierte Ärzte ein.

Erfahrenes Gesundheitspersonal triagiert an der Hotline die Fälle – falls begründet – für einen Abstrich (Drive-In bei der COVID-Praxis) oder für eine Untersuchung in der COVID-Praxis. Es wird ein Termin vereinbart, sowie die Stammdaten aufgenommen.

Covid-Praxis: Zentrales Drive-In für Corona-Tests
Diese Woche wird eine zentrale Covid-Praxis aufgebaut. Sie wird ab Montag, 23. März, werktags, jeweils von 14.00 bis 15.00 Uhr, in einem Drive-In-Betrieb Abstriche durchführen bei Patienten, bei denen keine ärztliche Untersuchung notwendig ist. Diese Abstriche sollen prioritär ausgewertet werden, damit die Personen bei einem negativen Resultat rasch wieder im Beruf tätig sein können.
Die COVID-Praxis zielt Kinder (ab 2 Jahren) und Erwachsene mit Erkältungssymptomen an. Hausbesuche werden weiterhin durch den Hausarzt gemacht.

Test nur nach Telefontriage
Vor Ort werden in der Covid-Praxis keine administrativen Arbeiten vorgenommen: Die Anmeldung muss zwingend via Hotline erfolgen. Die Dokumentation wird auf Papier geführt und in einem Ordner in der Covid-Praxis abgelegt. Die Informationen fliessen zurück an die Hotline-Zentrale. Von da gehen sie dann – wie auch später die Laborresultate – an die jeweiligen Hausärzte der Untersuchten.

Schutzmassnahmen bei der Behandlung
Bei der Behandlung trägt jeder Patient einen Mundschutz und desinfiziert sich zuvor die Hände. Gegebenenfalls werden dem Patienten Masken nach Hause gegeben und verrechnet. Das behandelnde Gesundheitsfachpersonal trägt eine Schutzausrüstung pro Diensttag, die aus Maske, Brille, Haube und Mantel besteht. Die Handschuhe werden nach jedem Patienten gewechselt.

Zeugnis erst ab 5 Tagen notwendig
Damit auf Hotline und Covid-Praxis weniger administrativer Druck lastet, weil die Patienten meist sofort ein Zeugnis verlangen, wird der Kanton Glarus die Bevölkerung informieren, dass dieses erst ab 5 Tagen Abwesenheit aufgrund der Erkrankung notwendig ist.   

Hausarztpraxen werden aufgrund der Einsätze am Nachmittag verkürzte Öffnungszeiten haben, dafür entfällt die Entnahme der Abstriche.

www.gl.ch/coronavirus
Aktuelle Informationen, Merkblätter, Telefonnummern usw. zur Situation im Kanton Glarus

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