Corona Informationen

Das Departement Volkswirtschaft und Inneres nimmt die Lage der von der Coronakrise betroffenen Unternehmen sehr ernst. Dabei werden die vom Bund beschlossenen Massnahmen in den Bereichen Kurzarbeitsentschädigung sofort angewendet und weitergehende Unterstützungsangebote geprüft.

Kurzarbeitsentschädigung
Das Departement Volkswirtschaft wird der Wirtschaft schnell und unbürokratisch unter die Arme greifen. Oberstes Ziel ist die Lohnfortzahlung für Mitarbeitende und der Erhalt der Arbeitsplätze. Mit der Kurzarbeit steht schon heute ein wirksames Instrument bereit, um vorübergehende Beschäftigungseinbrüche auszugleichen. Die Karenzfrist für die Kurzarbeit wird ab sofort und bis zum 30. September 2020 auf einen Tag reduziert. Die Unternehmen haben so nur den Arbeitsausfall von nur einem Tag selbständig zu tragen, bevor ihnen die Unterstützung der Kurzarbeitsentschädigung, die aus der Arbeitslosenversicherung finanziert wird, zusteht. Weiter prüft der Bundesrat die Ausweitung des Anspruchs auf Arbeitnehmende mit befristeten (nicht kündbaren) Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmende in Temporärarbeit. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Seco sowie unter www.gl.ch.
 
Das Departement Volkswirtschaft und Inneres respektive die Hauptabteilung Wirtschaft und Arbeit bemühen sich um eine schnelle Bearbeitung der eingehenden Gesuche. Derzeit ist die Zahl der Anträge aber massiv angestiegen, weshalb wir um Ihre Geduld bitten.
 
Bürgschaften für Bankkredite
Gestützt auf das Bundesgesetz über die Finanzhilfen an Bürgschaftsorganisationen für KMU können vier anerkannte Bürgschaftsorganisationen Unternehmen jeder Grösse Bürgschaften bis zu eine Million Franken gewähren. Die mittels Bürgschaften erhaltenen Bankkredite müssen zurückbezahlt werden. Der Bundesrat erleichtert die Bedingungen für eine Bürgschaft. Bis Ende 2020 will er für neue Bürgschaften die einmaligen Gesuchprüfungskosten und die Risikoprämien der Unternehmen für das erste Bürgschaftsjahr übernehmen. Im Kanton Glarus ansässige Firmen wenden sich mit ihren Anträgen an die Bürgschaftsgenossenschaft BG Ost (http://www.bgost.ch/).
 
Organisatorische Anpassungen
Um die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung zu schützen und die Funktionsfähigkeit der kantonalen Verwaltung zu gewährleisten, gelten ab sofort einige organisatorische Anpassungen. Sämtliche Schalter der kantonalen Verwaltung und damit auch der Hauptabteilung Wirtschaft und Arbeit sind seit 17. März geschlossen. Die Mitarbeitenden sind von 08.00 bis 12.00 per Telefon oder Email erreichbar. Für dringende Fälle können persönliche Termine vereinbart werden.
 
Ausblick
Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat eine Task Force gebildet, die in absehbarer Zeit ein Paket mit zusätzlichen Massnahmen zur Verbesserung der Liquidität in den Firmen schnüren will. Dies versteht sich als Ergänzung zur Massnahme des Bundes, der 1 Milliarde Franken an Soforthilfe zur Verfügung stellt. Die entsprechenden Modalitäten des Bundes sollen bis zum 1. April 2020 vorliegen.
 
Dank
Der Glarner Regierungsrat ist solidarisch mit der Bevölkerung und allen betroffenen Unternehmen und dankt für Ihre Mitwirkung in dieser ausserordentlichen Lage. Gemeinsam werden wir diese schwierige Zeit überstehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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