Corona Informationen

Ausnahmeregelungen für kantonale Mitarbeitende wegen Coronavirus – Schalter geschlossen.

Mit diversen Ausnahmeregelungen soll sichergestellt werden, dass die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung während der Corona-Pandemie den Betrieb aufrecht erhalten können, ohne sich unnötig Gefahren auszusetzen.

Eine vom Regierungsrat eingesetzte Arbeitsgruppe erarbeitete ein Massnahmen-Paket für die betriebliche Vorbereitung auf die Corona-Pandemie.

Bereits umgesetzt wurde eine Fülle von Massnahmen:
• Umfassende Information aller Vorgesetzten und Mitarbeitenden über die einzuhaltenden Verhaltens- und Hygieneregeln
• Organisation von Desinfektionsmittel für den Publikumsverkehr in der öffentlichen Verwaltung
• Einführung einer zentralen Übersicht über die krankheitsbedingten Absenzen beim Personaldienst
• Definition der Schlüsselfunktionen und und Ausstattung derselben mit Laptop für Teleheimarbeit (Homeoffice)

Eingeleitet wurden Massnahmen zur gegenseitigen Unterstützung und zur Optimierung des Ressourceneinsatzes: Aufgaben in Verwaltungseinheiten und Gesundheitsinstitutionen, die dringend zu erledigen sind und in der aktuellen Situation über zu wenig Ressourcen verfügen, sollen durch Mitarbeitende aus anderen Verwaltungseinheiten nach Möglichkeit unterstützt werden.

Schutzmassnahmen und angepasste Schalteröffnungszeiten
Für die Zeit der Coronavirus-Pandemie genehmigt der Regierungsrat verschiedene Massnahmen in Abweichung zur bestehenden Personalverordnung, unter anderem:
• Die angestellten Personen haben pro Fall Anspruch auf bis zu fünf (anstatt drei) Tage bezahlten Urlaub bei Krankheit eigener Kinder oder bei Krankheit pflegebedürftiger Familienmitglieder, wenn die Hilfeleistung nicht von einer anderen Person wahrgenommen werden kann
• Für Dienstfahrten sind nach Möglichkeit private Motorfahrzeuge zu benützen.
• Mitarbeitende, die zur Gruppe der besonders gefährdeten Personen gehören und sich bei ihren Vorgesetzten gemeldet haben, bleiben ab Mittwoch, 18. März, zu Hause. Soweit möglich arbeiten sie von zu Hause aus. Darüber hinaus erhalten sie bezahlten Urlaub.
• Nach Absprache mit dem Personaldienst: Mitarbeitende, die im gleichen Haushalt mit gefährdeten Personen leben, können gegen Vorlage eines ärztlichen Attests zur gefährdeten Person zu Hause bleiben.
• Generelle Anordnung zum Abbau von Mehrstunden, Reduktion Präsenzzeit und Ferienbezug ausser bei Verwaltungseinheiten, die dringende Arbeiten zu erledigen haben.
• Regierungsratsanträge und Protokollauszüge der Beschlüsse des Regierungsrates sind ab sofort nur noch elektronisch zu versenden.
Die Verwaltungseinheiten passen ihre Schalteröffnungszeiten ab Mittwoch, 18. März, wie folgt an:
• Die Schalter der Verwaltungseinheiten Finanzen und Gesundheit, Bildung und Kultur, Bau und Umwelt, Sicherheit und Justiz sowie der Staatskanzlei sind grundsätzlich geschlossen. Persönliche Erreichbarkeit für die Öffentlichkeit nur nach vorgängiger telefonischer, schriftlicher oder elektronischer Terminvereinbarung.
• Verwaltungseinheiten, bei denen eine persönliche Erreichbarkeit für die Erledigung von Verwaltungsleistungen notwendig ist, sind für die Öffentlichkeit nur nach vorgängiger telefonischer, schriftlicher oder elektronischer Terminvereinbarung geöffnet
• Die telefonische Erreichbarkeit ist grundsätzlich von 8.00 bis 12.00 Uhr zu gewährleisten.
• Die Kantonspolizei sieht vorläufig keine Einschränkungen vor und ist weiterhin im üblichen Umfang zu erreichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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