Corona Informationen

Das Kantonsspital Glarus hat zur Umsetzung der kantonalen Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus eine Weisung betreffend Besuchsregelung und Benutzung anderer öffentlicher Räume erlassen.
Der Besuch von Angehörigen und Bekannten im Spital ist seit Samstag, 14. März, nur noch in dringenden Ausnahmefällen erlaubt. Ausgenommen sind Partner auf der Familienabteilung sowie nahe Verwandte von schwerstkranken Patienten.

Keine Mittagessen mehr für Externe
Das Restaurant bleibt für externe Personen für Mittagessen geschlossen. Die Cafeteria bleibt für die ausnahmsweise zugelassenen externen Besuchenden sowie für Patientinnen und Patienten geöffnet. Für die Mitarbeitenden bleibt das Verpflegungsangebot unverändert.

Kantonsspital Glarus

Datum: 13. März 2020

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